buehnenbild_leitbild_.jpg Dirk Winter / DRK-Landesverband Nordrhein

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Gewaltprävention im Deutschen Roten Kreuz

Ansprechpartner

Herr
Mathias Melchior
Geschäftsführer
Tel: 0441 / 77933-0 E-Mail: m.melchior[at]drk-ol[dot]de DRK-Kreisverband Oldenburg-Stadt e.V. Schützenhofstraße 83/85
26125 Oldenburg

Wir, das Deutsche Rote Kreuz (DRK), sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, menschliches Leiden überall und zu jeder Zeit zu verhüten und zu lindern. Wir setzen uns uneingeschränkt für einen Schutz vor sexualisierter Gewalt innerhalb und außerhalb unserer Gemeinschaft ein. Deshalb verpflichten wir uns, die bundesweit verabschiedeten DRK-Standards zur Prävention von Gewalt in allen unseren Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten umzusetzen.

Der DRK-Bundesverband hat durch seine Gremienbeschlüsse des Präsidiums und des Präsidialrates verbindliche Standards verabschiedet, die entsprechend den örtlichen oder fachlichen Gegebenheiten der entsprechenden Gliederungen des DRK umgesetzt werden müssen. Diese DRK-Standards und die durch den DRK-Landesverband Nordrhein e.V. verabschiedeten Handlungsempfehlungen bilden die Grundlage für die Verabschiedung unseres Schutzkonzeptes. Sie umfassen die drei Säulen Information, Prävention und Intervention.

Der Kreisverband erweitert aus inhaltlichen Gründen den Personenkreis der bundesweiten Standards um die Zielgruppe Senioren und weitere, uns anvertraute Personen. Dies ist den umfassenden Angeboten und Diensten geschuldet, die wir zum Beispiel in unseren Einrichtungen DRK-Erlenhof, Tagespflege, Fahrdienst, Sozialstation oder dem Nachbarschaftstreff Petersfehn, für diese Zielgruppe erbringen. Diese Zielgruppen werden in den DRK-Standards nicht erwähnt, werden jedoch bei der lokalen Umsetzung gedanklich immer mit einbezogen.

Der Vorstand des DRK-Kreisverbandes hat am 31. Januar 2018 ein verbindliches Konzept zur Umsetzung der DRK-Standards beschlossen, welchen wir hier zum Donwload zur Verfügung stellen.  Unsere MitarbeiterInnen erhalten in ihrer Einrichtung, Gemeinschaft o. ä. weitere Informationen.

Im Rahmen dieses Schutzkonzeptes verlangen wir von allen haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen die Abgabe einer Selbstverpflichtung zu unserem Verhaltenskodex. Des Weiteren verlangen wir ebenfalls von allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Für die Anforderungen eines erweiterten Führungszeugnissen benötigen Sie eine Bestätigung des DRK.

Unser Konzept baut auf den bestehenden Standards des DRK-Landesverbandes Nordrhein auf, die hier in den aktuellen Fassungen zur Verfügung gestellt werden.